MietOn Bike Sharing
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Mieton GmbH – Nutzungsbedingungen


Die MietOn GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde und seinen Sitz in Dresden hat.
Wenn Sie die Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, müssen Sie die Nutzung der MietOn-Website & MietOn-APP sofort einstellen und haben möglicherweise keinen Zugriff auf die Fahrradfreigabe.
Die Registrierung als Mieter/Nutzer, die Sie in der MietOn-APP vornehmen, setzt die ausdrückliche Annahme dieser Nutzungsbedingungen voraus.

§ 1 Nutzungsbedingungen (AGB): Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Die MietOn GmbH (nachfolgend “MietOn” oder “Anbieter”) vermietet an registrierte Kunden Fahrräder und E-Bikes in unterschiedlichen Nutzungsräumen. Die AGB beziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen MietOn sowie dem jeweiligen Kunden. Die Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die Registrierung (einschließlich Einrichtung des Kundenkontos und Rahmenvertrag) sowie Bedingungen bei Abschluss von Einzelmietverträgen (Ausleihen, Leihvorgänge). Die Paragrafen 1 bis 12 regeln alle Rechte und Pflichten, die mit der Ausleihe sowie Nutzung der Mietfahrräder im Zusammenhang stehen.
  2. Ausleihe sowie Rückgabe der Fahrräder bzw. E-Bikes erfolgt via Smartphone-App.
  3. Vor oder während des Vertragsabschlusses getroffene und von den Nutzungsbedingungen abweichende mündliche Einzelabsprachen bedürfen seitens des Anbieters für den Kunden einer schriftlichen Bestätigung.
  4. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. Treten Widersprüche zwischen der deutschen bzw. englischen Fassung der Nutzungsbedingungen auf, ist die deutsche Version automatisch gültig.
  5. Der Mieter/Nutzer erklärt, dass er das Leihfahrrad ausschließlich auf eigene Gefahr benutzt. Die Firma MietOn übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen / des Nutzers, sowie Dritten oder Gegenständen durch eigenes/ nichteigenes Verschulden. Weiterhin ist der Mieter/Nutzer verpflichtet, für eventuelle Schäden aufzukommen. Die Schadenshöhe richtet sich nach einem im Nachhinein erstellten Kostenvoranschlag einer anerkannten Fachwerkstatt oder nach Kosten der Ersatzteile und Reparatur. Im Schadenfall/technischer Mangel verpflichtet sich der Mieter/Nutzer den Vermieter unverzüglich über den Vorfall zu informieren.
  6. Fahrräder ohne Beleuchtung oder defekter Beleuchtung dürfen ab Dämmerung nicht gefahren werden. LED-Lampen entsprechen nicht der StVO!

§ 2 Bestätigung und Anmeldung

Während des Registrierungsprozesses muss der Mieter/Nutzer korrekte, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen angeben, darunter unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Passwort. Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich, seine Informationen genau und aktuell zu halten.

Außerdem ist es erforderlich, dass uns der Mieter/Nutzer zum Zeitpunkt der Registrierung einen PayPal-Account oder die Daten einer von uns akzeptierten Debit- oder Kreditkarte mitteilt, von der die dem Mieter/Nutzer entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden können. Während des Zeitraums, in dem Sie als registrierter Mieter/Nutzer agieren, erklären Sie sich damit einverstanden, Ihre Debit- oder Kreditkarte bzw. Ihren PayPal-Account nicht zu stornieren oder zu ändern, ohne uns zuvor darüber zu informieren. In diesem Fall müssen Sie eine alternative oder aktualisierte Zahlungsmethode bereitstellen, damit MietOn die entsprechenden Gebühren erheben kann.

MietOn behält sich das Recht vor, Ihr Kundenkonto jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ungeachtet eines Verstoßes oder der Vermutung eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht zu löschen und / oder auszusetzen. Wurde ein Kundenkonto gelöscht oder ausgesetzt, hat der Mieter/Nutzer keinen Zugang mehr zu den Diensten der Website, der MietOn-APP und der Nutzung der Fahrräder.

Mit der Registrierung erklären Mieter/Nutzer automatisch, über 16 Jahre alt zu sein oder die Vollmacht von einem oder beiden Elternteilen bzw. Erziehungsberechtigten zu besitzen.

§3 Benutzung des Mietfahrrads

  • Der Mieter/Nutzer hat Zugriff auf alle im System verfügbaren Fahrräder und kann bis zu 4 Fahrräder mit einem Smartphone/APP anmieten.
  • Vor dem Entsperren eines Fahrrads muss der Mieter/Nutzer eine optische Überprüfung des Fahrradzustandes durchführen.
  • Der Mieter/Nutzer kann ein Fahrrad entsperren, indem er den am Fahrrad befindlichen QR-Code scannt oder die entsprechende Fahrradnummer (ersichtlich vorn oder hinten am Fahrrad) in der APP auswählt.
  • Bei Anmietung des Fahrrads (Button “Fahrrad mieten”) wird die Gebühr entsprechend der vom Mieter/Nutzer gemieteten Modalität erhoben.
  • Wenn der Mieter/Nutzer nach dem Entsperren ein Problem mit dem Fahrrad feststellt, muss das Fahrrad an einer MietOn-Station zurückzugeben und der Fehler in der MietOn-APP oder via Email an info@mieton.de gemeldet werden. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet.
  • Wenn der Mieter/Nutzer das Fahrrad nicht mehr benutzt, muss es in einer der MietOn-Abstellzonen (MietOn-Stationen), die auf der Karte in der MietOn-APP oder auf der Website www.mieton.de angegeben sind, abgestellt werden. Dazu Aktiviert der Mieter/Nutzer die APP und benutzt die Funktion “Miete beenden”.
  • Der Mieter/Nutzer muss das Fahrrad ordentlich und rücksichtsvoll abstellen, damit es den Verkehr von Fußgängern oder Fahrzeugen nicht behindert.
  • Der Mieter/Nutzer muss das Fahrrad in dem Zustand zurückgeben, in dem es gemietet wurde – mit der normalen Abnutzung, welche bei der Benutzung entsteht.
  • Wenn ein Fahrrad nicht an den gekennzeichneten Stationen (oder nicht in unmittelbarer Nähe einer Station) abgestellt/zurückgerbacht wird, kann die Miete nicht beendet werden und die Mietgebühren werden weiterhin berechnet.

§ 4 Nutzungsvorschriften, Haftung & Pflichten des Nutzers

4.1

  • Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich, den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) Folge zu leisten.
  • Bewahren Sie das Fahrrad immer sicher auf, während Sie es in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle haben. Pausieren Sie Ihre Fahrt schließen Sie das Fahrrad immer ab.
  • Nutzen Sie die MietOn-APP, die Website und insbesondere das Fahrrad in geeigneter Weise gemäß diesen Nutzungsbedingungen und verwenden Sie diese ausschließlich für den persönlichen Transport.
  • Melden Sie Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Service während der Nutzungsdauer auftreten, nach Möglichkeit sofort.
  • Informieren Sie nach Möglichkeit unverzüglich die zuständigen Behörden über Straftaten im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrrads.
  • Im Falle eines Fahrraddefektes während des Gebrauchs müssen Sie das Fahrrad an der nächsten MietOn-Station abstellen (insofern möglich) und den Defekt innerhalb der MietOn-APP oder per Telefonanruf an 0351 82874090 melden.
  • Halten Sie Ihre persönlichen Daten und Zahlungsinformationen jederzeit auf dem neuesten Stand, damit MietOn die der Leistungserbringung entsprechende Abbuchung vornehmen kann.

4.2 Nutzungsverbote

Nachfolgende Handlungen sind dringend zu unterlassen:

  • Verleihen, vermieten oder übertragen Sie das Fahrrad nicht an Dritte. Die Nutzung des Fahrrads ist nur für den Mieter/Nutzer persönlich gestattet und nicht übertragbar.
  • Fahrrad fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.
  • Transportieren Sie niemals zwei oder mehr Personen gleichzeitig auf dem Fahrrad.
  • Führen Sie keine Arten von Reparaturen oder Änderungen am Fahrrad als Ganzes oder an einzelnen Bauteilen durch.
  • Verwenden Sie Fahrräder nicht in Räumen oder auf Grundstücken, die nicht für den Verkehr geeignet sind.
  • Verwenden Sie Fahrräder keinesfalls rücksichtslos oder gefährlich oder für jede Art von Manövern oder Stunts.
  • Verwenden Sie die Grafiken von MietOn niemals ohne vorherige schriftliche Genehmigung.
  • Transportieren Sie keine Tiere und / oder Gegenstände, die die Sicht und / oder Manövrierfähigkeit beeinträchtigen.
  • Geben Sie bei der Registrierung keine falsche Daten an.
  • Es ist nicht gestattet, das Fahrrad zu verändern, zu modifizieren oder zu zerlegen.
  • Fügen Sie kein Zubehör hinzu oder ergänzen Sie das Fahrrad nicht anderweitig.
  • Beschädigen Sie das Fahrrad niemals anderweitig.
  • Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 120 kg pro Mietobjekt. Dieses Gewicht darf nicht überschritten werden.
  • Verwenden Sie das Fahrrad nicht im Zusammenhang mit rechtswidrigem, unmoralischem oder ungeordnetem Verhalten.
  • Verwenden oder versuchen Sie nicht, auf Konten anderer registrierter Mieter/Nutzer zuzugreifen.

Der am Mietfahrrad befindliche Transportkorb darf nicht unsachgemäß verwendet werden. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die zulässige Last von 5 kg nicht überschritten wird. Bei einer Beförderung von Gegenständen ist auf eine ordnungsgemäße Befestigung des Transportguts Acht zu geben. Für Ladeflächen von Transportfahrrädern ist eine Maximallast von 70 kg vorgeschrieben.

Es ist grundsätzlich verboten, Umbauten oder Eingriffe am gemieteten Fahrrad vorzunehmen. Außerdem darf das Zweirad nicht mit einem anderen Schloss als dem von MietOn bereitgestellten Modell(en) gesichert werden.
Mieter/Nutzer dürfen das genutzte Mietfahrrad nach einem Erhalt der Rückgabebenachrichtigung nicht mehr in Anspruch nehmen. Wer das entsprechende Mietfahrrad erneut nutzen möchte, muss das Fahrzeug erneut anmieten.

§5 Zustand des Mietfahrrades

Vor der Ausleihe muss sich der Mieter/Nutzer mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
Der Mieter/Nutzer ist zudem verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietfahrrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und sichtbare Mängel hin zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor oder tritt dieser während der Nutzung ein, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter/Nutzer dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. Liegt nach der Ausleihe oder vor Fahrtantritt ein Mangel am Mietfahrrad vor, so wird die Ausleihe vom Anbieter storniert.

Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden. Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist der Mieter/Nutzer verpflichtet, dies telefonisch zu melden.
Vor einer Entriegelung des Zweirads ist der Mieter/Nutzer verpflichtet, das Zweirad auf sichtbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Diese Kontrolle bezieht sich insbesondere auf den Zustand der Reifen, der Lichtanlage, Bremsen, Lenker und Sitz. Falls der Mieter/Nutzer einen Schaden oder Defekt bemerkt, der die Funktionsweise und sichere Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt, muss die Miete storniert (“Miete beenden”) werden. Von diesem Service sollten Kunden Gebrauch machen, falls eine Beschädigung oder ein Defekt an dem Zweirad festgestellt wird, nachdem das Fahrzeug entriegelt wurde.
Mieter/Nutzer sollten das Fahrrad keinesfalls nutzen, falls dessen Gebrauchs aufgrund bestehender Mängel oder Defekte nicht sicher erscheint.

§6 Ansprüche und Unfallmeldungen

Der Mieter/Nutzer erklärt, dass er über die Fähigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügt, um das gemietete Fahrrad zu nutzen. Er lässt die Verwendung eines Helms oder einer anderen Art von Schutz in eigener Verantwortung und verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften für das Fahren von Fahrrädern einzuhalten.
Im Falle eines Unfalls während der Benutzung des Fahrrads müssen Sie MietOn umgehend per Telefonanruf unter der Nummer 0351 82874090 benachrichtigen oder eine E-Mail an info@mieton.de senden, sofern dies für den Mieter/Nutzer physisch möglich.
Im Falle eines Unfalls muss der Mieter/Nutzer am Ort bleiben und das Fahrrad bis zum Eintreffen eines MietOn-Mitarbeiters sichern, es sei denn, sein Gesundheitszustand erfordert dringend ärztliche Hilfe und einen Krankenhaustransfer.
Der Mieter/Nutzer darf ohne vorherige Genehmigung der MietOn-Mitarbeiter keine Vereinbarung oder Verhandlung betreffend des Fahrradverbleibs mit weiteren Beteiligten treffen.
Die maximale Frist für die Unfallmeldung beträgt 24 (vierundzwanzig) Stunden ab dem Zeitpunkt des Unfalls oder des Defektes.
Bei Diebstahl des Fahrrads müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige erstatten und sind zu einer ständigen Zusammenarbeit mit MietOn und / oder dem Versicherer verpflichtet.
Für den Fall, dass der Mieter/Nutzer den Ablauf nicht einhält, erklärt MietOn den Unfall für unzulässig. Die Versicherungsgesellschaft haftet nicht und der Mieter/Nutzer akzeptiert, der einzige Verantwortliche zu sein. Dadurch akzeptiert der Mieter/Nutzer die Bewertung der durch den Vorfall verursachten Schäden. Entsprechende Kosten werden dem Mieter/Nutzer in Rechnung gestellt.

§7 Rückgabe und Abstellvorschriften

Nur an MietOn-Stationen möglich.
Die Nutzung ist via Button „Miete beenden“ an einer MietOn Station zu beenden.

Wenn ein Fahrrad nicht an den gekennzeichneten Stationen (oder nicht in unmittelbarer Nähe einer Station) abgestellt/zurückgerbacht wird, kann die Miete nicht beendet werden und die Mietgebühren werden weiterhin berechnet.

Bei jedem Abstell- und Parkvorgang des Mietfahrrads verpflichtet sich der Mieter/Nutzer automatisch dazu, sich an den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu orientieren. Außerdem geben die Mieter/Nutzer darauf Acht, dass das Mietrad die Verkehrssicherheit nicht einschränkt oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Außerdem ist auszuschließen, dass andere Fahrzeuge oder Gegenstände durch das Zweirad beschädigt werden.

Das gemietete Fahrrad darf an folgenden Orten nicht abgestellt oder geparkt werden:

an Ampeln,
an Straßenschildern,
an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten
auf Gehwegen, deren Durchgangsbreite geringer als 1,50 m ist,
vor, an oder auf Rettungswegen,
vor, an oder auf Feuerwehranfahrtsbereichen,
in Bereichen, in denen durch das Parken stationäre Werbung von dritten Personen verdeckt wird,
auf Bus- bzw. Bahnsteigen des ÖPNV,
an Zäunen privater oder öffentlicher Einrichtungen bzw. Häuser,
auf Blindenleitsystemen,
an bzw. vor Briefkästen,
an öffentlichen Fahrradständern,
in Fahrzeugen,
in Hinterhöfen bzw. Gebäuden,
in bzw. vor Einfahrten,
vor Türen und Toren (sowie in deren Schwenkbereich).

Auch falls Kunden das gemietete Fahrrad nur vorübergehend parken, muss das Fahrrad dennoch sicher abgesperrt werden.

Die Mieter bzw. Nutzer haften, falls sie gegen diese Absätze schuldhaft und bewusst zuwiderhandeln. In diesem Fall behält es sich die MietOn GmbH ausdrücklich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

§8 Allgemeine Hinweise

  • MietOn übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Fahrrad verfügbar ist. Der gesamte Fahrradverleih unterliegt der Verfügbarkeit.
  • Wenn ein Mobilgerät/Smartphone verwendet wird, muss der Mieter/Nutzer die üblichen Tarife und Gebühren seines Telefonanbieters berücksichtigen.
  • Der Mieter/Nutzer kann das MietOn-Kundensupport-Team kontaktieren, indem er sich unter der Mailadresse info@mieton.de oder per Telefon 0351 82874090 in Verbindung setzt.
  • MietOn behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft/Registrierung bei MietOn nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zuzulassen.
  • Der Betrieb der Website und APP kann durch zahlreiche Faktoren außerhalb oder innerhalb beeinträchtigt werden. Eine Haftung für MietOn besteht nicht.
  • MietOn kann die Tarife für den Service jederzeit ändern. Es liegt daher in der Verantwortung des Mieter/Nutzers, den aktuellen Tarif zu kennen, bevor er einen Service nutzt.
  • MietOn wird zu jeder Zeit versuchen, den Fahrrad-Sharing-Service bereitzustellen. Für den Fall, dass der Fahrradverleih aufgrund von zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt nicht mehr funktioniert, haftet MietOn nicht. In allen anderen Fällen ist MietOn verpflichtet, dem Mieter/Nutzer die gezahlten Beträge zu erstatten.
    Der Mieter/Nutzer kann Kommentare, Vorschläge und Beschwerden vorzugsweise an die folgende E-Mail-Adressse info@mieton.de oder über die APP kommunizieren.

§ 9 Datenschutz

Die MietOn GmbH ist zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung sowie Speicherung personenbezogener Daten berechtigt. Dies ist der Fall, wenn diese Verarbeitung für eine Erbringung der von MietOn offerierten Leistungen erforderlich ist. Außerdem darf der Anbieter die Daten verwenden, um das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ordnungsgemäß durchzuführen oder weitere gesetzlich vorgesehene Zwecke zu erfüllen. Die MietOn GmbH verpflichtet sich dazu, die Informationen nur unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Die MietOn GmbH behält sich das Recht vor, Behörden bei einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren in entsprechendem Umfang über den Kunden zu informieren.
Eine Weitergabe kundenspezifischer Informationen ist außerdem notwendig, um die Zahlung durchzuführen. Dementsprechende Daten werden an unsere Zahlungsdienstleister für eine Verifizierung sowie Abrechnung der Servicegebühren weitergeleitet. Nach der Registrierung können Mitarbeiter der MietOn GmbH nicht mehr in die Angaben einsehen.
Zusätzliche Informationen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung sind in unseren Datenschutzbestimmungen unter https://mieton.de/impressum-datenschutz/ aufgeführt.

§ 10 Kündigung / Löschung von Kundendaten

Beide Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, das sogenannte Rahmenvertragsverhältnis bzw. Kundenkonto unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ordentlich zu kündigen. Von dieser Regelung bleibt das Recht für eine außerordentliche Kündigung unberührt. Kunden dürfen ihr Kundenkonto über eine schriftliche Mitteilung kündigen. Eine Kündigung per Mail erfolgt an die Mailadresse info@mieton.de oder schriftlich an
MietOn GmbH
Königsbrücker Str. 6
01099 Dresden

§11 Änderung

MietOn kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung überarbeiten oder ändern. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, den jederzeit gültigen Nutzungsbedingungen zu entsprechen. Jegliche Überarbeitung oder Änderung der Nutzungsbedingungen wird auf der Website mit der Maßgabe aufgezeichnet, dass die fortgesetzte Nutzung der Website nach Veröffentlichung einer geänderten Version der Nutzungsbedingungen die Annahme der vorgenommenen Änderungen darstellt. Es liegt in der Verantwortung des Mieter/Nutzers, die Nutzungsbedingungen bei jeder Nutzng der MietOn-APP und bei jedem Aufrufen der Website www.mieton.de zu überprüfen.

§ 12 Sonstige Regelungen

Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Der Gerichtsstand ist Dresden und gilt für alle rechtlichen Streitigkeiten, die sich auf die Nutzung der Leistungen der MietOn GmbH oder damit im Zusammenhang stehender Diskrepanzen beziehen. Ausnahmefälle liegen wie folgt vor:
1. Mieter/Nutzer hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
2. Mieter/Nutzer hat eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt
3. Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
4. Mieter/Nutzer ist öffentliches Sondervermögen
5. Mieter/Nutzer ist Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts
Es wurden keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen.
MietOn wird sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle beteiligen, die gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) agiert. Dazu ist MietOn nicht verpflichtet.